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   BGH, 22.08.2017 - 3 StR 381/17   

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https://dejure.org/2017,35717
BGH, 22.08.2017 - 3 StR 381/17 (https://dejure.org/2017,35717)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2017 - 3 StR 381/17 (https://dejure.org/2017,35717)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2017 - 3 StR 381/17 (https://dejure.org/2017,35717)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 und 3 StGB, § 67 Abs. 4 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Erörterung der hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Erörterung der hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Erörterung der hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger

    Auszug aus BGH, 22.08.2017 - 3 StR 381/17
    Dagegen wird für die Bemessung der Höchstfrist in der seit dem 1. August 2016 geltenden Fassung des § 64 Satz 2 StGB auf § 67d Abs. 1 Satz 1 und 3 StGB verwiesen, wonach sich die Frist in denjenigen Fällen, in denen die Maßregel neben einer Freiheitsstrafe angeordnet wird, um die Dauer des nach § 67 Abs. 4 StGB anrechenbaren Teils der Freiheitsstrafe verlängert (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 1, 2, 24 f.; BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 2 StR 581/16, NStZ-RR 2017, 139; vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, juris Rn. 6).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 581/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 22.08.2017 - 3 StR 381/17
    Dagegen wird für die Bemessung der Höchstfrist in der seit dem 1. August 2016 geltenden Fassung des § 64 Satz 2 StGB auf § 67d Abs. 1 Satz 1 und 3 StGB verwiesen, wonach sich die Frist in denjenigen Fällen, in denen die Maßregel neben einer Freiheitsstrafe angeordnet wird, um die Dauer des nach § 67 Abs. 4 StGB anrechenbaren Teils der Freiheitsstrafe verlängert (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 1, 2, 24 f.; BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 2 StR 581/16, NStZ-RR 2017, 139; vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, juris Rn. 6).
  • BGH, 07.02.2018 - 5 StR 6/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. für die Bemessung der

    Für die Bemessung der Höchstfrist der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt weist der Senat auf die seit dem 1. August 2016 geltende Fassung des § 67d Abs. 1 Satz 1 und 3 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 381/17) hin.
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